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Das wichtigste zu unseren Leistungen auf einen Blick

 

Herzlich willkommen auf der Website der Hausarztpraxis Auf Rinelen!

Haben Sie schon unseren Newsletter abonniert, um auch im neuen Jahr immer auf dem Laufenden zu sein?

Vom 27.12.23 bis zum 05.01.24 befinden wir uns im Weihnachtsurlaub.

Vetretung übernehmen in dieser Zeit:

27.12.23  - 29.12.23
Dr. Ludin, Hirschbergstr. 22 in Schwenningen, Tel. 07720 -35115

02.01.24 - 05.01.24
Frau Dr. Heinrich, Herdstr. 5 in Villingen, Tel. 07721 - 24831

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit alle planbaren Anliegen (Rezeptbestellungen, Anforderung von Überweisungsscheinen, etc.) für die Zeit nach unserem Urlaub einzuplanen, um das Arbeitsaufkommen für die Vertretungspraxen möglichst gering zu halten. Vielen Dank!

Aktuell nehmen wir sehr gerne wieder Neupatienten auf.

Die Möglichkeit der Neuaufnahme wird von uns immer zu Beginn eines neuen Quartals geprüft.

Sie sind uns alle gleichermaßen wichtig und wir respektieren den Wunsch eines jeden, korrekt angesprochen zu werden.
In unserer medialen Präsenz verzichten wir jedoch ausdrücklich auf modern gendergerechte Ausdrucksweise und verwenden grundsätzlich die Formulierung Patient oder Patienten.

Dies ist keine Respektlosigkeit sondern dient der Vereinfachung der Darstellung von Informationen.

Unsere Leistungen

Wir haben für Sie im Folgenden unser Leistungsspektrum mit den aus unserer Sicht wichtigsten Fragen zusammengefasst.
Im Anschluss an diese Informationen finden Sie eine Übersicht über unsere angebotenen Selbstzahlerleistungen.

Warum zahlt meine Krankenkasse nicht alles?

Während früher fast alle ärztlichen Leistungen von den Krankenkasse erstattet wurden, sind die Kostenträger immer mehr dazu übergegangen, nur noch medizinisch notwendige Kosten zu tragen. Das tückische hierbei ist aber, dass die zugrunde liegende Definition nicht immer schlüssig ist. Denn nicht selten gibt es Maßnahmen, die Ihnen und uns sehr wohl medizinisch notwenidg erscheinen, die aber dennoch nicht erstattet werden. Noch komplizierter wird es dann bei Leistungen, die nur von Fachärzten über die Kasse abgerechnet werden dürfen, die Sie dringend benötigen, die aber aufgrund der teils unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Termin (z. B. beim Kardiologen) eben doch in der Hausarztpraxis durchgeführt werden. Hier werden dann oftmals trotz eindeutiger Notwendigkeit keine Kosten übernommen.

Was zahlt die Kasse überhaupt?

Grundsätzlich gilt, dass in den meisten Fällen alle Leistungen aus dem klassischen hausärztlichen Spektrum erstattet werden.

Dies umfasst neben der Versorgung von allen akuten Problemen auch Vorsorgeuntersuchungen je nach Lebensalter und Krankenkasse sowie regelmäßige Kontrollen bestehender Erkrankungen.

Wir bemühen uns darüber hinaus immer, die Vorgaben so auszulegen, dass weder Sie auf notwendige Maßnahmen verzichten müssen, noch uns eine Konsequenz droht.

Auch in Zukunft gilt, alle Untersuchungen, die zur Einordnung Ihrer Beschwerden für uns notwendig sind, erhalten Sie und wir rechnen das mit der Kasse ab.

Wo muß ich mit Einschränkungen rechnen?

Bei Leistungen, die nach den geltenden medizinischen Leitlinien nicht für eine jeweilige Situation vorgesehen sind oder die in bestimmten Zeiträumen nicht mehrmals notwendig sind müssen auch wir zukünftig strenger darauf achten, diese nicht mehr über Ihre Krankenkasse abzurechnen. Das betrifft zum Beispiel manche Ultraschall Untersuchungen oder die Bestimmung von Laborwerten.

Manche Laborwerte werden von der Kasse grundsätzlich nicht mehr erstattet (z. B. die Bestimmung von Vitamin D) oder nur im Rahmen klar definierter Erkrankungen (z. B. Vitamin B12, Eisenwerte).

Auch Blutwerte, die Sie gerne rein informativ überprüft haben möchten, obwohl keine Erkrankung im eigentlichen Sinn zugrunde liegt oder spezielle Untersuchungen, die nicht in den Leitlinien zur Vorsorge enthalten sind (Ultraschall der Halsschlagader) dürfen wir nicht oder nicht mehr über Ihre Krankenkasse abrechnen.

Dann bieten wir Ihnen noch eine Auswahl an Leistungen an, die wir zwar aufgrund fachlicher Weiterbildung erbringen können, die aber generell nichtt von Krankenkassen an Hausärzte bezahlt werden, sondern nur an die entsprechenden Fachärzte. Diese Leistungen, die wir gerne anbieten um Wartezeiten für Fachärzte zu umgehen, müssen wir in jedem Fall privat mit Ihnen abrechnen.

Warum müssen wir damit so streng sein?

Nun, es gibt einige Leistungen, die Ihre Krankenkasse erst einmal augenscheinlich übernimmt. Das betrifft viele Laborkosten oder die Behandlung beim Physiotherapeuten. Dennoch muss die Krankenkasse per Gesetz jede Arztpraxis von unabhängigen Einrichtungen streng kontrollieren lassen und bei unrechtmäßiger Verordnung wird das Geld vom Arzt zurückgefordert.

Das mag im Einzelfall nicht viel erscheinen, aber rechnet man verschiedene Blutwerte, das eine oder andere Medikament, dass es früher „auf Kasse“ gab und die Verordnung von Physiotherapie zusammen und rechnet es anschließend auf die Anzahl der Patienten einer Praxis hoch, so drohen uns bei Nachlässigkeit jedes Jahr Rückforderungen im fünfstelligen Bereich. Und das können wir nicht leisten.

Es ist also keinesfalls böser Wille, wenn wir gewisse Leistungen nicht über die Kasse abrechnen oder manche Verordnung für Physiotherapie nicht mehr ausstellen, sondern lediglich eine Schutzmaßnahme, da wir – vereinfacht gesagt – Ihre medizinische Behandlung in manchen Fällen aus der eigenen Tasche bezahlen müssten.

Insbesondere bei der Verordnung von Physiotherapie ist für Sie wichtig zu wissen, dass nicht geprüft wird, ob die Verordnung im Einzelfall notwendig war, sondern nur, ob der Arzt sein zulässiges Gesamtbudget für Verordnungen eingehalten hat.

Was bedeutet das konkret?

In allen Fällen, in denen Ihre Kasse die Leistungen nicht trägt, informieren wir Sie selbstverständlich vorher.

Sie bekommen von uns immer eine ehrliche Empfehlung, wie sinnvoll uns eine Leistung erscheint, die Sie selbst bezahlen müssen.

Außerdem erhalten Sie von uns eine klare Übersicht über die Kosten, die auf Sie zukommen.

Untenstehend haben wir für Sie eine Übersicht über unsere Selbstzahlerleistungen zusammengefasst, die wir gerne auf Anfrage für Sie erbringen.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Preise sich auf gesetzlichversicherte Privatzahler beziehen. Privatversicherte müssen streng und auf den Cent genau nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, hier können die Beträge leicht variieren, bzw. es gibt zulässige Zuschläge, die im entsprechenden Fall auch verwendet werden müssen. Fragen Sie uns aber jederzeit gerne direkt, unser Ziel in diesem Bereich ist immer eine klare Transparenz für Sie.

Unsere Selbstzahlerleistungen

Sie haben Interesse an einer unserer Leistungen oder möchten gerne weitere Informationen vor der Terminvereinbarung?

Sprechen Sie uns gerne über das Kontaktformular an!

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Mike Lübke

Facharzt für Allgemein Medizin
Auf Rinelen 21

78056 Villingen-Schwenningen
Tel: 07720 / 7084
E-Mail: info@rinelen-doc.de

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Sprechzeiten

Mo 8:30 – 11:30  16:00 – 20:00
Di   8:30 – 11:30  15:30 – 18:00
Mi  Hausbesuche
Do  8:30 – 11:30  15:30 – 18:00
Fr   8:30 – 11:30

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Unsere Team

Mit ehrlichem Interesse an Ihrem Wohlergehen und einem herzlichen Umgang kümmern wir uns um Ihre Gesundheit. Wichtig ist uns, dass Sie sich bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen.