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Newsletter Juni 2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

Es ist allerhöchste Zeit, Ihnen allen ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung der letzten Monate auszusprechen!

Es war in vielen Punkten nicht einfach, mit den geänderten Rahmenbedingungen der Praxis klarzukommen, sowohl für Sie als auch für uns. Aber mit allergrößtem Respekt für Ihre Geduld, Ihre Mithilfe und Ihren guten Zuspruch in manch stressiger Situation sehen Sie mich ein weiteres Mal sehr glücklich über unseren tollen Patientenstamm. DAS ist es, was unsere Arbeit letztendlich ausmacht. Vielen Dank!

Und nun kommt der Sommer, auch wenn das gute Wetter noch immer auf sich warten lässt.Ein guter Zeitpunkt zum Überprüfen des Impfschutzes!Ist Ihre Zeckenschutzimpfung noch aktuell? Gerne werfen wir einen Blick auf Ihren Impfpass und frischen den Schutz auf. Kommen Sie dazu einfach während unserer Sprechzeiten (außer Dienstag Nachmittag) vorbei.

Was bringt das zweite Halbjahr Neues für Sie und für uns?Derzeit stehen wir vor einigen altbekannten Herausforderungen in neuem Gewand, aber auch vor neuen Chancen, die es zu nutzen gilt.Über zwei dieser Dinge möchte ich Sie heute informieren, da es auch für Sie als Patienten hier Neuerungen gibt, bzw. Umstände über die Sie informiert sein sollten.


Das eRezept – Ein Schritt nach vorne

Sie bekommen (seit 01.04.2024) Ihr Rezept nicht mehr wie gewohnt in Papierform, sondern wir übermitteln dieses elektronisch und die Daten sind quasi zeitgleich über Ihre Versichertenkarte abrufbar. Sie gehen in die Apotheke, legen Ihre Karte vor und das verordnete Medikament kann ausgehändigt werden. Soweit ein echter Fortschritt für alle am System beteiligten Dienstleister und für Sie als Patient.

Es gibt allerdings ein paar Punkte, die zukünftig berücksichtigt werden müssen:

  • ein elektronisches Rezept kann von uns nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal in der Praxis bereits eingelesen wurde. Damit ist es uns aus technischen Gründen NICHT mehr möglich, Rezepte auszustellen und auf eine nachträgliche Abgabe der Versichertenkarte zu warten
  • die Ausstellung von Rezepten für privat Krankenversicherte ist weiterhin nur in Papierform möglich
  • Betäubungsmittelrezepte müssen auch zukünftig aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der besonderen Form auf Papier ausgestellt werden
  • Hilfsmittelrezepte (Verbandsmaterial, Inkontinenzartikel, Gehhilfen, etc.) können bisher nicht elektronisch übermittelt werden und müssen daher ebenfalls noch gedruckt werden

Die bisherigen Erfahrungen sind sehr gut und bis auf wenige Ausnahmen funktioniert die Übermittlung und die Ausgabe der Medikamente fehlerfrei.


Die Honorare sind sicher !…?

Es ist erst wenige Monate her, da sahen wir Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit breiter Brust vor die Mikrofone treten und verkünden, dass die Entbudgetierung für die Ärzteschaft kommen werde. Sogar zeitnah, ließen die Äußerungen des Ministers vermuten. Für uns Ärzte eine Aussage, die eigentlich zu schön ist um wahr zu sein. Und das hat sich dann auch so bestätigt:

Die Worte des Gesundheitsministers waren noch nicht ganz verklungen, da teilte uns die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit, dass ab der Abrechnung des vierten Quartals 2023 – welche im April ausbezahlt wurde – die ärztlichen Leistungen nicht mehr zu 100% vergütet werden können.

Was genau heisst das?

Die Ärzteschaft ist es seit langem gewohnt, dass wir nicht alle Leistungen, die wir erbringen oder erbringen könnten auch zur Abrechnung einreichen dürfen. Ein Umstand mit dem wir schon lange klarkommen müssen und dessen Abschaffung auch eine der Forderungen an Herrn Lauterbach darstellt. 

In den vergangenen Jahren war es jedoch so, dass wir im Rahmen der uns zugestandenen Leistungen diese auch wie erbracht voll vergütet bekommen haben. Keine Selbstverständlichkeit. Denn jedem Arzt wird ein kompliziert errechnetes Budget vorgegeben, bis zu dessen Grenze er Leistungen abrechnen darf. Bei Überschreitung drohen Kürzungen. Solange sich genug Mittel im System befinden, werden diese Überschreitungen toleriert und dennoch vergütet. Diese Zeiten scheinen nun vorbei.

Vereinfacht gesagt gibt uns dieses sogenannte Regelleistungsvolumen also vor, wieviele Patienten wir gegen Honorarzahlungen behandeln dürfen. Darüber hinaus arbeiten wir dann (fast) unentgeltlich. Je nach Größe der Praxis drohen hier nun Honorareinbußen pro Quartal im vier- bis fünfstelligen Bereich. Geld, das zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs schmerzlich fehlt!

Die KVBW und die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellen sich uns Ärzten gegenüber sehr gerne in der Opferrolle dar. Als gewählte Vertreter der Interessen unseres Berufsstandes verurteilen sie, stellen Forderungen und mahnen in Berlin der möglichen Folgen. Dennoch führen sie weiter unsinnige Honorarkürzungen durch, sanktionieren und reglementieren, natürlich immer mit Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben. Die Frage, wie eine Institution die Interessen ihrer Mitglieder vertreten soll, wenn sie doch gleichzeitig den Auftrag hat, per Gesetz gegen diese Interessen zu handeln bleibt dabei unbeantwortet.

Um es also nochmal vereinfacht (und sicher etwas polemisch) zu formulieren: die Finanzierung der hausärztlichen Versorgung gesetzlich versicherter Menschen in Deutschland ist bei Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung – nach heutigem Stand – nicht mehr gesichert!

Was kann man tun?

Nicht wenige Kollegen, auch in unserer Region, ziehen die Notbremse und stellen die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten ein. Ein harter Schritt. Aber offen gestanden ein Schritt, den ich gedanklich zumindest nachvollziehen kann. 

Allerdings führen diese radikalen Maßnahmen kurzfristig weder zu einer Besserung, noch sind sie eine Hilfe für Sie als Patienten. Ganz im Gegenteil. Die bereits jetzt sehr lückenhafte ärztliche Versorgung wird noch schlechter, die verbleibenden Ärzte erhalten noch mehr Arbeit, an der Vergütung wird sich aber kurzfristig vermutlich nichts nachhaltiges ändern, dieser Illusion sollte man sich nicht hingeben.

Aber es gibt Wege!

Seit vielen Jahren zeigt uns der Deutsche Hausärzteverband in enger Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen, dass eine volle Vergütung im Rahmen der (wohlgemerkt verbesserungswürdigen) gesetzlichen Vorgaben durchaus möglich ist. 

Die Hausarztzentrierte Versorgung, kurz HZV oder auch umgangssprachlich ‚Hausarztvertrag‘, wurde eingeführt, um im Rahmen einer besseren Vernetzung den Hausarzt in den Mittelpunkt der medizinischen Versorgung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass dort „alle Fäden zusammenlaufen“. Über den Deutschen Hausärzteverband gibt es vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten für uns Hausärzte, sehr gute Betreuung bei Rückfragen oder Abrechnungsproblemen und ich persönlich habe das Gefühl, dass es hier gelingt, Patienten und Ärzte gleichermaßen wertzuschätzen und in den Mittelpunkt zu stellen.

Und der große Vorteil, bezogen auf die aktuelle Problematik:

In diesem System rechnet der Hausarzt über die hausärztliche Vertragsgemeinschaft direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab und erhält sein Honorar. Es gibt dabei keine Vorgaben in punkto Obergrenze, die Kosten für die Behandlung der abgerechneten Patienten werden getragen. Vieles für uns als Praxis wird dadurch vereinfacht, es ist kein träger Verwaltungsapparat zwischengeschaltet, der mit komplizierten Berechnungen im Rahmen einer komplexen Abrechnung aufwartet. Der Abrechnungsvorgang selbst ist deutlich einfacher und weniger zeitraubend. Noch dazu kommt über diesen Weg letztendlich eine höhere Vergütung bei uns Ärzten an, als bei einer Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung.

Für Sie als Patienten hat das System im Grunde keine Nachteile. Im Bedarfsfall (z. B. bei einem Arztwechsel) kann der Vertrag jederzeit unkompliziert beendet oder übertragen werden. Sie profitieren bei vielen Medikamenten von einer gesenkten Zuzahlung und bei gleichzeitiger Teilnahme am Facharzt-Programm sollte Ihnen im optimalen Fall ein zeitnaher Termin bei den teilnehmenden Fachärzten ermöglicht werden. Lediglich die Vorgabe, vor einem Besuch beim Facharzt einen Überweisungsschein vom Hausarzt zu holen, muss von Ihnen beachtet werden. Im Normalfall tun Sie das aber bereits heute schon ganz automatisch und zuverlässig.

Darüber hinaus bieten einige Krankenkassen noch weitere Boni, wie z. B. eine jährliche Erstattung der Gesundheitsuntersuchung („Check“) und nicht nur in einem Rhythmus von drei Jahren. Für die detaillierten individuellen Vorteile, die Sie haben, ist Ihre Krankenkasse aber gerne als direkter Ansprechpartner für Sie da. Allgemeine Informationen erhalten Sie jederzeit bei uns in der Praxis. 

Mein Ziel ist damit klar: Ich möchte möglichst viele meiner gesetzlich versicherten Patienten zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung motivieren. So helfen Sie langfristig mit, die Finanzierbarkeit Ihrer medizinischen Versorgung zu sichern und sowohl Sie als auch ich profitieren bereits sehr kurzfristig von den Vorteilen dieses Systems.

Sehr gerne informiere ich Sie auch persönlich dazu und auch mein Praxisteam ist diesbezüglich und für die direkte Einschreibung jederzeit für Sie da!

Sie sind bereits Teilnehmer der HZV? Dann würde ich mich sehr über Ihre tatkräftige Unterstützung bei meinen Bemühungen freuen, für dieses System zu werben.


Mit diesen Gedanken freue ich mich, in ein erfolgreiches und hoffentlich gesundes zweites Halbjahr 2024 zu starten!

Sie haben Fragen oder Anregungen? 
Wenden Sie sich jederzeit gerne direkt an uns, denn uns ist viel an offener und ehrlicher Kommunikation mit Ihnen gelegen.

Vielen Dank fürs aufmerksame Lesen, wir freuen uns, Sie bald wieder in der Praxis begrüßen zu dürfen.

Ihr Mike Lübke mit Theresa Weißmann und Franzi Dickscheid

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